In einem stark wettbewerbsorientierte Markt wie dem der Immobilien braucht es mehr als ein einfaches "Zu Verkaufen"-Schild, um Ihr Objekt erfolgreich zu vermarkten.
Wir stellen außerdem sicher, dass Sie zum einen Ihr Objekt nicht unter Marktwert veräußern müssen, zum anderen aber auch, den richtigen Käufer für Ihr Eigentum finden.
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Das Bieterverfahren
Das Verfahren ist keine Auktion und keine Versteigerung!
Verkauf gegen Gebot bedeutet, dass Sie als Interessent im beschriebenen Prozess ein Kaufangebot nach Ihrem Ermessen für das angebotene Objekt abgeben müssen.
Der Eigentümer hat das Recht, sich unabhängig von der Höhe des Gebotes für einen Käufer zu entscheiden, und ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden zu verkaufen.
Die Aufforderung zur Abgabe eines bezifferten Angebotes ist daher für den Verkäufer und beauftragten Makler unverbindlich. Der Verkäufer behält sich vor, Kaufangebote und deren Nebenbedingungen mit den Kaufinteressenten nachzuverhandeln.
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Das können Sie von uns erwarten
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